Die DEG vertritt weiterhin die Auffassung, sich dem Spieler Michael Davies gegenüber stets fair und vertragsgemäß verhalten zu haben.
Darüber hinaus vertritt die DEG die rechtliche Auffassung, dass das angerufene Arbeitsgericht nicht zuständig ist, über diesen Fall zu entscheiden. Hierüber, und zunächst nur hierüber, wird das Gericht am 23. Februar 2016 entscheiden.
eishockey.net / PM DEG
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