Der zuständige Senat hat die Vollstreckbarkeit des vorgenannten Schiedsspruches bestätigt. Zitat Rechtsanwalt Klaus Sturm von der Anwaltskanzlei White & Case LLP: „Damit hat das OLG München bestätigt, dass das Lizenzierungsverfahren ordnungsgemäß war und die DEL zurecht den Lizenzvertrag mit Kassel gekündigt hat.“
Die formell jetzt noch notwendige Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln, um Kassel endgültig aus dem Spielbetrieb zu nehmen, ist von der DEL schon beantragt. Mit einer Entscheidung ist spätestens am Donnerstag zu rechnen.
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