Gem. § 1 (3) Disziplinarordnung wurde gegen den Spieler Knackstedt, Jordan ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Spieler wurde im Spiel Krefeld Pinguine gegen die Selber Wölfe am 17.09.2023 in der 42. Spielminute gemäß DEL-Regel 59 mit einer Spieldauerdisziplinarstrafe belegt.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Spielbericht und Zusatzmeldung vom 17.09.2023
• Videoaufzeichnung
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Situation ereignet sich bei Spielzeit 41:08 im Drittel der Selber Wölfe. Nach einem Torschuss der Krefeld Pinguine crosscheckt der Spieler #9 Knackstedt, Jordan der Selber Wölfe seinen Gegenspieler mit Wucht in das Tor. Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 59 vorliegt.
• Der Spieler der Krefeld Pinguine, befindet sich in einer schutzlosen Position
• Der Spieler #9 Knackstedt, Jordan unternahm keinen Versuch zur Scheibe zu gelangen
• Der Spieler #9 Knackstedt, Jordan nahm rücksichtslos eine Verletzung des Gegners in Kauf
• Der Spieler #9 Knackstedt, Jordan gilt als Wiederholungstäter (Saison 22/23)
Der Disziplinarausschuss hält deshalb eine Sperre von einem (1) Spiel in Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen.
Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 59, den §§ 1, 4, 11, 16, 24 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.
Quelle: del-2.org