Das von den beiden Ligen eingesetzte Schiedsgericht des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) kommt in seinem Schiedsspruch zu dem Ergebnis, dass ein Teil der zum 31. März 2017 eingereichten Sicherheitsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen entsprochen hat.
Das Schiedsgericht bestätigte damit die Auffassung der Deutschen Eishockey Liga, wonach die DEL2-Clubs die zwischen beiden Ligen vereinbarten Kriterien zur Ausspielung eines sportlichen Auf- und Absteigers ab der Saison 2018/19 nicht erfüllt haben. Die Vereinbarung zwischen DEL und DEL2 sieht weiter vor, dass die zweite Liga nun bis zum 31. März 2018 einen dritten Anlauf nehmen kann.
Sollten die DEL2-Clubs dann vertragsgemäße Unterlagen einreichen, würde in der Saison 2019/2020 erstmals seit 2006 ein sportlicher Auf- und Absteiger zwischen den Ligen ausgespielt werden.