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DEB Punktsieger vor Gericht

Þ11 Dezember 2012, 13:39
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Der DEB darf davon ausgehen, dass er auch bei zukünftigen ESBG-Versammlungen weiter seine 370 Stimmen ausüben kann. Die zuständige Richterin Forstner hat den ESBG-Geschäfsführer Alexander Jäger direkt und unmissverständlich erklärt, dass es keine Grundlage dafür gegeben hat und geben kann, dem DEB seine Stimmanteile auf 20 zu beschneiden. Die Vorsitzende Richterin hat in der Verhandlung demnach keinen Zweifel daran gelassen, daß der DEB entsprechend seiner Anteile stimmberechtigt ist. Die Auffassung von Herrn Jäger, es läge eine Treuhandschaft vor, wurde vom Gericht als nicht belastbar angesehen. Eine erneute Mißachtung der Stimmrechte des DEB sei untunlich. Die anwesenden Rechtsanwälte haben beigepflichtet, dies für künftige Gesellschafterversammlungen zu berücksichtigen. „Ich habe Herrn Jäger heute noch einmal explizit darauf aufmerksam gemacht, dass es für ihn aus rechtlicher Sicht durchaus gefährlich werden kann, wenn er bei der nächsten Gesellschafterversammlung die Stimmanteile wieder in Frage stellt. Die heutige Verhandlung hat deutlich gemacht, dass er dies nicht mehr behaupten darf“, so Rechtsanwalt Robert Niedermeier, der den SC Riessersee vertreten hat.

Ein offizielles Urteil erfolgte heute jedoch nicht. Das Landgericht hat sich noch nicht entschieden, ob das Rechtschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage hinreichend ist oder ob der Verband eine Anfechtungsklage einreichen muss. Die Richterin regte vielmehr an, sich außergerichtlich an einen Tisch zu setzen und eine Lösung für die zukünftige Zusammenarbeit herbeizuführen. Christian Ostermeier hat die rechtlichen Interessen des DEB vertreten und gibt sich zuversichtlich: „Dass die Feststellungsklage womöglich nicht hinreichend ist, bedeutet für uns ein Formalkriterium. Dann müssen wir eben eine Anfechtungsklage einreichen. Entscheidend war die rechtliche Würdigung der vorsitzenden Richterin und die war eindeutig und klar. Herr Jäger bewegt sich auf dünnem Eis.“

eishockey.net / PM Kaufbeuren

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